Der Pfarrkirchenrat nimmt im Auftrag des Pfarrgemeinderates die Vermögensverwaltung der Pfarre wahr. Er ist dem Pfarrgemeinderat im Rahmen der Pfarrkirchenratsordnung verantwortlich und ihm auskunfts- und berichtspflichtig. Die Verwaltung der Finanzen hat im Dienst der Seelsorge zu erfolgen. Der Pfarrkirchenrat entscheidet über die vom Pfarrgemeinderat und dessen Ausschüssen am Beginn jedes Rechnungsjahres an ihn herangetragenen Budgetwünsche. Er hat den Pfarrgemeinderat mindestens einmal jährlich über die vom ihm getroffenen oder beabsichtigten Entscheidungen in Form einer Jahresrechnung und eines Budgetvoranschlages in Kenntnis zu setzen. Der Pfarrkirchenrat vertritt die Pfarre in rechtsverbindlichen Angelegenheiten nach außen.

Vorsitzender des Pfarrkirchenrates ist der Pfarrer, stellvertretender Vorsitzender der Obmann des Pfarrkirchenrates.

 

Pfarrkirchenrat per PGR-Wahl vom 20. März 2022

Josef Hufnagl, Johann Fink, Josef Gwechenberger (Obmann, stv. Vorsitzender), Burgi Gwechenberger (als Schriftführerin), Gottfried Kohlbacher,  Rupert Pabinger, Pfarrer Joachim Selka CM (Vorsitzender)

 

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