Datenschutz

Wir weisen darauf hin, dass bei Aktivitäten der Pfarrgemeinde fotografiert wird und diese Fotos für die eigenen Pfarrmedien (Homepage, Pfarrbrief, Wochenblatt, Schaukasten u.a.), aber auch für Medien der Erzdiözese Salzburg (Pressestelle, Kirchenzeitung u.a.) verwendet werden können.

Die Veröffentlichung der Matriken (Sterbefälle, Taufen, Hochzeiten) in den Pfarrmedien (Pfarrbrief, Wochenblatt) erhält seine Rechtfertigung u.a. durch das Kirchenrecht (CIC), wonach a.) jedes sakramentale Handeln der Kirche immer ein Öffentliches sein muss und b.) durch den Umstand,  dass z.B. durch die Taufspendung der Pfarrgemeinschaft immer auch ein neues Mitglied hinzugefügt wird und daher die Gemeinschaft das Recht hat, darüber informiert zu sein. Selbige Bestimmung – wenn auch umgekehrt -  gilt für Sterbefälle: Die Pfarrgemeinschaft hat das Recht über das Ableben von Mitgliedern in Pfarrmedien (Pfarrbrief, Wochenblatt, Homepage u.a.) zu erfahren. Im Falle der sakramentalen Eheschließung muss außerdem der Öffentlichkeit die Gelegenheit zum Einwand bzw. Widerspruch eingeräumt sein.

Falls Sie die Veröffentlichung von Fotos oder Matriken dennoch nicht wünschen, geben Sie uns das bitte über unsere Pfarrkanzlei bekannt.

Salzburg, im September 2018